Dienstag, 10. Januar 2012

Verfolgungsverjährung bei unterlassener Umsatzsteuerjahreserklärung

Der BGH ist immer für eine Überraschung gut!

Mit einer Entscheidung vom 31.5.11 zu 1 StR 189/11 hat er eine jahrzehntelange Rechtsprechung aufgegeben, wonach die Beendigung der Tat bei unterlassener Umsatzsteuerjahreserklärung am 31.5. des Folgejahres eintritt, wenn kein Berater vorhanden ist. Nun soll Tatbeendigung erst am 1.6. des Folgejahres eintreten und dann auch erst die Verfolgungsverjährungsfrist anlaufen. 

Ein Tag ist ein Tag auf den es ankommen kann. -)

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