Freitag, 14. Oktober 2011

Steuerfahnder angeblich vor Großeinsatz

Das ist die Überschrift eines heute im General-Anzeiger veröffentlichten Beitrags. Berichtet wird auch in anderen Blättern und im Rundfunk.

Das Land NRW soll im letzten Jahr für vier Millionen Euro (andere sprechen von nur drei Millionen) Daten von dreitausend Kunden einer Tochter der britischen Bank HSBC gekauft haben. Die Daten sollen Anlagen in Luxemburg betreffen. Bereits vor einigen Wochen gab es Berichte über einen solchen Datenkauf. Damals gingen viele davon aus, dass eine Bank in der Schweiz betroffen ist. Mir war da schon zu Ohren gekommen, dass es vielleicht auch um eine Bank in Luxemburg geht. Meine Informationen, die ich aus der Finanzverwaltung erhalten habe, bewahrheiten sich nun also.

Die mit den Daten befassten Ermittler haben verlautbaren lassen, dass aufgrund der bereits gelaufenen Ermitllungen und der Güte der Daten eine Selbstanzeige nicht mehr möglich sei. Nun lösen aber bloße Ermittlungen noch keine Sperre für eine strafbefreiende Selbstanzeige aus. Eine solche Sperre besteht erst dann, wenn die Tat entdeckt ist und der Betroffene davon Kenntnis hat oder bei verständiger Würdigung der Umstände mit der Entdeckung seiner Tat rechnen musste. Ich denke, dass man das im Einzelfall wird prüfen müssen. Im Übrigen ist von Betroffenen jetzt zu bedenken, dass eine Selbstanzeige die vor Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens oder vor dem Erscheinen der Steuerfahnder abgegeben wird, jedenfalls eine erhebliche Strafmilderung zur Folge hat.

Sonntag, 11. September 2011

NRW will das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat verhindern

Nach neuesten Berichten will das Land NRW das vor einigen Wochen paraphierte Abkommen mit der Schweiz betreffend in der Schweiz "schwarz" angelegte Gelder im Bundesrat verhindern.

"Schwere Straftäter" kämen sonst durch die ohnehin verfassungswidrigen Abkommensbestimmungen viel zu billig weg sagt NRW- Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Und gleich nennt er dann auch wieder Namen von Banken, bei denen bislang noch unbekannte Daten geklaut worden sind (Credit Suisse und Julius Bär).

Ich glaube, unsere Behörden würden mit dem Abkommen besser fahren, weil sie dann wirklich von allen Steuerhinterziehern Geld bekämen. So bekommen sie nur welches von denen, deren Namen in den geklauten Datensätzen enthalten ist. Und ermitteln müssen sie obendrein. Das bedeutet sehr viel Arbeit für die ohnehin schon ziemlich ausgelasteten Fahndungs- und Veranlagungsfinanzämter.

Siehe auch:
http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5i42x1sRURqGo4agZLll8WI_JAIBw?docId=CNG.d066624783a66053551759ff89c70562.4b1

Mittwoch, 31. August 2011

Liechtenstein - Das Ende der Verfahren naht

Gestern habe ich ein "Liechtenstein - Verfahren" zum Abschluss gebracht.

Der Mandant und auch sein Bruder waren angeklagt. Zur Sache haben sie sich nicht eingelassen. Trotzdem konnte das Verfahren mit einem vernünftigen Ergebnis beendet werden. Was mich immer wieder erstaunt, ist die unterschiedliche Berichterstattung in Presse und Fernsehen. Hier zwei Beispiele:



Eines steht aber fest: Die letzten Vefahren werden bald abgeschlossen sein. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Bochum sind nur noch wenige Verfahren offen.



Donnerstag, 18. August 2011

Die Umsatzsteuer im Visier der Steuerfahndung

Es gehört mittlerweile fast zum Allgemeinwissen, dass gerade die Umsatzsteuer betrugsanfällig ist. 

Deshalb haben die Ermittlungsbehörden, insbesondere die Steuerfahndungsstellen, mittlerweile eine Art "schwarze Liste" von Geschäften, bei denen aus ihrer Sicht sich der Verdacht der Steuerhinterziehung aufdrängt. Zu diesen Geschäften gehören vor allen Dingen solche, bei denen binnen kurzer Zeit mit einem bis dahin unbekannten Lieferanten hohe Umsätze getätigt werden und der Lieferant seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt. Wenn dann noch Barzahlungen in sechstelliger Höhe hinzukommen, der Lieferant binnen 6 Monaten quer durch das Bundesgebiet umzieht und dabei auch gleich zweimal seine Firmierung ändert, dann sollte man den Hausbesuch der Fahndung einplanen.

Aber weit gefehlt! Es gibt immer noch Mitmenschen, die solcherlei Geschäft als gute Idee ansehen. Vorsteuererstattungen bekommen sie nicht, stattdessen kommen die Fahnder (siehe oben). Spätestens in dieser Situation sollten sie einen Anwalt zu Rate ziehen und nicht (mehr) glauben, dass sie mit vielen Worten aus dem Schlamassel heraus kommen.  

http://steuer-straf-recht.blogspot.com/

Das ist die Adresse unter der Sie meine bislang geschriebenen Beiträge finden.

Von nun an werde ich meine Beiträge auch hier einstellen.