Donnerstag, 18. August 2011

Die Umsatzsteuer im Visier der Steuerfahndung

Es gehört mittlerweile fast zum Allgemeinwissen, dass gerade die Umsatzsteuer betrugsanfällig ist. 

Deshalb haben die Ermittlungsbehörden, insbesondere die Steuerfahndungsstellen, mittlerweile eine Art "schwarze Liste" von Geschäften, bei denen aus ihrer Sicht sich der Verdacht der Steuerhinterziehung aufdrängt. Zu diesen Geschäften gehören vor allen Dingen solche, bei denen binnen kurzer Zeit mit einem bis dahin unbekannten Lieferanten hohe Umsätze getätigt werden und der Lieferant seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt. Wenn dann noch Barzahlungen in sechstelliger Höhe hinzukommen, der Lieferant binnen 6 Monaten quer durch das Bundesgebiet umzieht und dabei auch gleich zweimal seine Firmierung ändert, dann sollte man den Hausbesuch der Fahndung einplanen.

Aber weit gefehlt! Es gibt immer noch Mitmenschen, die solcherlei Geschäft als gute Idee ansehen. Vorsteuererstattungen bekommen sie nicht, stattdessen kommen die Fahnder (siehe oben). Spätestens in dieser Situation sollten sie einen Anwalt zu Rate ziehen und nicht (mehr) glauben, dass sie mit vielen Worten aus dem Schlamassel heraus kommen.  

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