Mittwoch, 11. Januar 2012

In den Strafsachenstellen sitzen keine Unmenschen - jedenfalls nicht immer.-)

Mit vielen Kollegen bin ich mir darüber einig, dass man mit den Strafsachenstellen der Finanzverwaltung weitaus "günstiger" abschließen kann, als mit Staatsanwälten. Das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch die Sicht des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH), der ja nun seit einiger Zeit mit seiner Rechtsprechung dafür sorgen will, dass möglichst viele Fälle von Steuerhinterziehung der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, damit diese Möglichkeit hat, zu prüfen, ob und inwieweit sie das Verfahren an sich zieht.

Mit der zuständigen Staatsanwaltschaft hätte ich ein kürzlich abgeschlossenes Verfahren lange nicht so abschließen können, wie ich es mit der Strafsachenstelle abschließen konnte. Einkommensteuer in Höhe von 35.000,00 € war gezahlt, Umsatzsteuer in fast gleicher Höhe aber nicht. Trotzdem kam es zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage von nur 500,00 €, weil die Mandantin schon so ziemlich alles verloren hatte und in etwas hineingezogen worden war, was sie überhaupt nicht überblickt hatte. Auf die sonst unverzichtbare Nachzahlung der noch offenen Steuern als Voraussetzung für die Verfahrenseinstellung wurde obendrein verzichtet.

Wollen wir hoffen, dass die Finanzverwaltung ihr bei der Umsatzsteuer mit Ratenzahlung entgegen kommt, obwohl das nach Recht und Gesetz (fast) unmöglich ist.

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