Sonntag, 2. März 2014

Seit dem 01.03.2014 bin ich Gesellschafter der PMPG Steuerberater Rechtsanwälte

Viele wissen es schon: Zum 01.03.2014 habe ich mich der Rechtsberatungseinheit von PMPG angeschlossen. Dieser Schritt ist logische Folge einer bereits seit längerem bestehenden Zusammenarbeit - vor allem im Steuerstrafrecht im Allgemeinen und bei Selbstanzeigen im Besonderen.

An meinen Spezialisierungen hat sich also nichts geändert: Steuerstrafrecht, Selbstanzeigenberatung, Steuerstreit (Einspruchs- und Klageverfahren, kritische Betriebsprüfungen), Revision und Nichtzulassungsbeschwerde sowie die Vertretung von Steuerberatern im Rahmen von Haftungsinanspruchnahmen sind und bleiben das, was mich nicht nur in der täglichen Praxis beschäftigt.

Sonntag, 16. Februar 2014

Reich und/oder berühmt? - Dann soll das Steuergeheimnis für Sie nicht gelten!

Wenn es nach Sahra Wagenknecht geht, dann haben Reiche im Allgemeinen und Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, im Besonderen keinen Anspruch auf Privatsphäre und Steuergeheimnis. In diese Richtung äußerte sie sich am vergangenen Donnerstag bei Maybrit Illner.

Bleibt nur zu klären, ab wann man denn reich oder berühmt ist. Dann steht der Ungleichbehandlung reicher und berühmter Steuerpflichtiger in Deutschland nichts mehr im Weg. -)

Samstag, 8. Februar 2014

Das war eine aufregende Woche

Hätte man mir letzten Samstag gesagt, dass ich in der kommenden Woche ein Interview für den Kölner Stadt-Anzeiger gebe, danach von dpa interviewt werde und dann auch noch gleich an drei Abenden im Fernsehen bin, hätte ich nur den Kopf geschüttelt.

Es war eine interessante, aber auch anstrengende Woche. Ich habe - besonders am Donnerstagabend - sehr interessante Leute kennengelernt, die nicht alle meiner Meinung sind, was die Selbstanzeige anlangt. Da ihre Argumente jedenfalls nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen sind, müssen sich die Befürworter aus Politik, Behörden und Beraterschaft ins Zeug legen und - soweit noch nicht geschehen - auch outen. Das gilt besonders für Mitarbeiter der Finanzverwaltung im Allgemeinen und der Steuerfahndung im Besonderen.

Dienstag, 4. Februar 2014

Der Fall Alice Schwarzer

Hallo liebe Leser,

ich melde mich zurück - mit einem Interview zum Fall Alice Schwarzer. Man findet es online hier:

http://www.mz-web.de/politik/interview-zu-steuersuendern-steuerflucht-ist-keine-frage-von-vermoegen,20642162,26077982.html 

Samstag, 28. September 2013

Walter-Borjans will sich mit fremden Federn schmücken

Er hat es wieder getan: Norbert Walter-Borjans - so berichtet der Bonner General-Anzeiger - in seiner heutigen Ausgabe behauptet auch weiter, dass die aktuelle Flut von Selbstanzeigen auf der Furcht von Anlegern vor Entdeckung aufgrund von Daten-CDs beruht.
Lieber Herr Walter-Borjans, der Wahlkampf ist vorbei. Die Flut der Selbstanzeigen beruht auf der Weißgeldstrategie der Schweizer Banken. Die drohen ihren Kunden mit Rauswurf, wenn sie nicht unverzüglich nachdeklarieren.
Bitte schmeißen Sie keine Millionen für fragwürdige Deals über Daten zum Fenster raus. Die paar Großanleger, die jetzt noch durchs Raster fallen (können), gehen Ihnen über kurz oder lang noch ins Netz.

Mittwoch, 8. August 2012

Daten-CDs und kein Ende - NRW bleibt hart

Völlig unbeeindruckt vom Ratifizierungsverfahren zum Deutsch-Schweizerischen Steuerabkommen hat NRW nun zwei weitere CDs mit Daten von Kunden der UBS und einer weiteren Bank in der Schweiz gekauft. Vorausgegangen sein soll der Kauf von zwei CDs im Juli, darunter eine mit Daten von Kunden der Bank Coutts.

Die CD betreffend die UBS soll auch Informationen zu Stiftungen enthalten, die deutsche Staatsbürger benutzt haben sollen. Zahlreiche solcher Stiftungen sind im Jahre 2005 zur Umgehung der EU-Zinssteuer, die auch von Schweizer Banken auf Anlagen von EU-Bürgern abzuführen ist, gegründet worden.

Der Handel mit Daten von deutschen Bankkunden mit Kontoverbindung in der Schweiz entwickelt sich zu einer neuen Industrie. Kein Kunde ist davor wirklich geschützt, mögen die Sicherheitsvorkehrungen der Banken auch noch so gut sein. Vor kriminellen Mitarbeitern ist nämlich niemand gefeit.

Es hilft aber alles nichts: Auch geklaute Daten sind verwertbar. Jedenfalls begründen sie nach Auffassung des BVerfG einen sog. Anfangsverdacht, der zur Aufnahme von Ermittlungen berechtigt.

Donnerstag, 2. August 2012

Selbstanzeige durch Unterlassen und Festsetzungsverjährung

Teile der Finanzverwaltung wollen Neuland betreten. Der Fall: Erben haben im Jahre 2008 neben einer unvollständigen Erbschaftsteuererklärung - das geerbte Konto in der Schweiz wurde nicht deklariert - auch eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen begangen, weil sie die Einkommensteuererklärungen der verstorbenen Mutter, die natürlich die Erträge aus der Geldanlage in der Schweiz nicht erklärt hatte, nicht für den noch nicht festsetzungsverjährten Zeitraum berichtigt haben, wonach sie ja nach § 153 AO verpflichtet sind.

Nun erstatten die Erben im Januar 2012 eine umfassende Selbstanzeige, in der sie - soweit Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist - auch die fraglichen Einkommensteuererklärungen der verstorbenen Mutter korrigieren. Nach den Regeln der §§ 169 ff. AO ist für Jahre bis 2000 einschließlich Festsetzungsverjährung eingetreten.

Allerdings meint die Finanzverwaltung nun, es sei bis 1997 zurückzugehen, weil die Jahre 1997 bis 2000 im Jahre 2008 - Jahr der Unterlassungstat - noch nicht festsetzungsverjährt gewesen seien. 

Wollen wir hoffen, dass die eingehende Erläuterung der §§ 169 ff. AO, die ich zu den Akten gereicht habe, zur Kenntnis genommen wird. Die Fesetzungsverjährung "klebt" am Steueranspruch und wird insebsondere durch einen Erbfall weder gehemmt noch neu in Gang gesetetzt.

Übrigens: Andere Damen und Herren der Finanzverwaltung NRW teilen mein Kopfschütteln über die Rechtsansicht ihrer Kollegen und wundern sich über deren mangelnde Rechtskenntnis.